dazu das Schreiben des Präsidenten KSVRW von 2005 !!
An alle
Schützenvereine im Kreisschützenverband im März 2006
Betr.: Neuer Mitgliedsausweis
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder
Der Mitgliedsausweis in Form einer Plastikkarte ist für jeden Sportschützen die gültige Startberechtigung bei jedem sportlichen Wettkampf ( Wett- kampfpass alter Art ist ungültig).
Ein Antrag für den Mitgliedsausweis kann jederzeit gestellt werden.
Die Anträge müssen aber spätesten bis zum 30.09. des Jahres, für das kommende Sportjahr beantragt werden, damit eine Startberechtigung für den Stammverein gewährleistet ist.
Ebenso müssen Höhermeldungen und Anträge auf Startberechtigung in anderen Vereinen jedes Jahr ebenfalls bis zum 30.09. neu beantragt werden.
Bitte nur vollständige Anträge einreichen:
Aktuelles Formular mit allen Angaben
Eigenhändige Unterschrift
1 Bild mit der Mitgliedsnummer versehen
Änderung bei den Mitgliedsausweisen: ( ebenfalls mit dem Formular beantragen)
Bei Höhermeldungen, Anträge auf Startberechtigung in anderen Vereinen sowie Anschriftenänderungen braucht der Mitgliedsausweis nicht mit eingereicht werden, auch kein neues Bild.
Nur bei Namensänderungen, Vereinswechsel oder Austritt muss der Ausweis an den KSVRW zurückgegeben werden.
Anträge bitte an : Horst Knebel, Auf dem Kamp 3, 27367 Taaken
Mit freundlichem Schützengruß
Helmut Bellmann
Webmaster Sigi Hahn
E-Mail für KSVRW