Kreisschützenverband Rotenburg/Wümme im NSSV

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Rotenburg (Wümme) e.V.

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Aktualisiert:

13.08.2023

 

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Luftgewehr 10 m
Waffe: Luftdruckgewehre und CO2-Gewehre Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg.
Munition: Handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm.
Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm.
Entfernung: 10 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei (ohne Anlehnung und künstliche Stützen) stehen muß.
Programme:
a) Stehendwettbewerbe: 20 Schuß in 40 Minuten, 40 Schuß in 75 Minuten, 60 Schuß in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.10 SpO).
b) Zusätzlicher Wettbewerb: Dreistellungskampf für Schüler 30 Schuß in 75 Minuten und für Jugend 60 Schuß in 120 Minuten in den Positionen liegend, stehend und kniend, wie KK-Sportgewehr (Regel 1.20 SpO).
Anmerkung: International schießen Männer 60 Schuß und Frauen 40 Schuß.

Zimmerstutzen 15 m
Waffe: Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65 mm und ein Höchstgewicht von 7,5 kg aufweisen.
Munition: Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen (das Zündhütchen dient als Treibladung für das Geschoß, so daß die Patrone nicht über Pulver verfügt).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 4,5 mm, Ringabstand = jeweils 4,5 mm.
Entfernung: 15 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig.
Programm: Nur nationale Wettkämpfe (siehe Regel 1.30 SpO).

Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenkappe sind gestattet.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Entfernung: 50 m.
Anschlag:
a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schußpensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag; b) Liegendkampf = gesamtes Schußpensum im liegenden Anschlag.
Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuß, davon 40 Schuß liegend in 60 Minuten, 40 Schuß stehend in 90 Minuten und 40 Schuß kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuß liegend in 45 Minuten, 40 Schuß stehend in 75 Minuten und 40 Schuß kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Kleinkalibergewehr 50 m (Sportgewehr)
Waffe: Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen.
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: wie KK Freigewehr.
Programme:
a) Dreistellungskampf 60 Schuß, davon 20 Schuß liegend, 20 Schuß stehend, 20 Schuß kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuß wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)
Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf 8 kg nicht überschreiten. Abzug beliebig (siehe Regel 1.70 SpO).
Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm.
Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm.
Entfernung: 300 m.
Anschlag: Dreistellungskampf: je 1/3 des Schußpensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag.
Programme:
a) Dreistellungskampf 120 Schuß, davon 40 Schuß liegend in 75 Minuten, 40 Schuß stehend in 105 Minuten und 40 Schuß kniend in 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuß liegend in 45 Minuten, 40 Schuß stehend in 75 Minuten und 40 Schuß kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 1.70 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuß in einer Gesamtschießzeit von 105 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (siehe Regel 1.90 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)
Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 5,5 kg nicht überschreiten, Mindestabzugswiderstand 1,5 kg. Stecher und Rückstecher sind nicht gestattet (siehe Regel 1,50 SpO).
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.
Programm: Dreistellungskampf 60 Schuß, davon 20 Schuß liegend, 20 Schuß stehend und 20 Schuß kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten (siehe Regel 1.50 SpO).
 

Scheibengewehr 100 m
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) Kaliber 5,6 mm (.22 lfb) und einem Gesamtgewicht von 7,5 kg, Abzug beliebig.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 50 mm, Ringabstand = jeweils 25 mm.
Entfernung: 100 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig.
Programm: 30 Schuß in 55 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 1.35 SpO). Anmerkung: Mit dieser Waffe wird nur national geschossen (keine internationalen Meisterschaften usw.).

Ordonnanzgewehr 100 m
Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.
Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm.
Entfernung: 100 m.
Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, verwendet werden.
Programme: 40 Schuß bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuß und aus 2 Serien stehend à 10 Schuß (Regel 1.58 SpO).

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