An alle Schützenvereine im Kreisschützenverband                                Februar 2012

Betr.: Mitgliedsausweis

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder

Der Mitgliedsausweis in Form einer Plastikkarte ist für jeden Sportschützen die gültige Startbe- rechtigung bei jedem sportlichen Wettkampf ( Wettkampfpass alter Art ist ungültig).

Ein Antrag für den Mitgliedsausweis kann jederzeit gestellt werden.

Die Anträge müssen aber spätesten bis zum 30.09. des Jahres, für das kommende Sportjahr beantragt werden, damit eine Startberechtigung für den Stammverein gewährleistet ist.

Ebenso müssen Höhermeldungen jedes Jahr ebenfalls bis zum 30.09. neu beantragt werden.

Startberechtigungen für andere Vereine müssen ebenfalls bis zum 30.09 beantragt werden und bleiben bestehen, bis sie durch einen erneuten Antrag wieder geändert werden.

Bitte nur vollständige Anträge einreichen:

 Aktuelle Formulare mit allen Angaben (aus dem Internet des NSSV laden!)

 Eigenhändige Unterschrift

 1 Bild mit der Mitgliedsnummer versehen

Änderung bei den Mitgliedsausweisen: ( ebenfalls mit dem Formular beantragen)

 Bei Höhermeldungen, Anträge auf Startberechtigung in anderen Vereinen sowie Anschriften- änderungen braucht der Mitgliedsausweis nicht mit eingereicht werden,  auch kein neues Bild.

 Nur bei Namensänderungen, Vereinswechsel oder Austritt muss der Ausweis an den KSVRW zurückgegeben werden.

Anträge bitte an : Horst Knebel, Auf dem Kamp 3, 27367 Taaken

Mit freundlichem Schützengruß

Horst Knebel

 

... hier geht´s zum Download-Bereich

des NSSV

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